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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#10
Aber wenn du doch zu viel zahlst, schick der das nötigste. Also nur die Steuerbescheide.
Kleiner Hinweis auf die Frist und dass du zu viel zahlst, dich auf den Bescheid des neuen -niedrigeren Zahlbetrags- freust und die Sache dann als erdigst erachtest.

Ich hatte letztens mal das Jobcenter an der Backe und habe denen auch einfach einen Brief mit Hinweis auf die Frist geschickt. Dann war Ruhe. Ich selbst habe auch keine Zeit und Nerven mich mit so einem Mist zu befassen.
Die machen dort ihren Dienst nach Vorschrift, viel geht über Textbausteine und automatisiert nach Wiedervorlage. Da ärgert man niemanden. Ab und an wird mal eine schwanger oder geht in Rente. Dann kommt eine neue Sachbearbeiterin.
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RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von HeinrichH - 28-11-2019, 11:06

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