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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#11
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Ratschläge. Ich werde die nächsten Tage etwas entsprechendes verfassen und abschicken, und das Ergebnis dann auch hier für die Nachwelt festhalten.

Ganz so einfach ist es mit dem "zu viel bezahlen" nicht, da ich einerseits sehr gut verdiene, aber eben auch sehr hohe Summen unterhaltsmindernd geltend machen kann (Werbungskosten, Kredite, private AV, private PKV etc.pp., das Übliche eben). Das ist alles völlig legal, wie gesagt Anhand der Leitlinien des zuständigen OLG sauber ausgerechnet. Wenn ich nur die Steuerbescheide schicken würde, würde der Beistand nur Anhand meines Nettos ohne (oder allenfalls minimale) Abzüge festsetzen, was sehr ungünstig für mich wäre.

VG
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RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von Sebastian1989 - 28-11-2019, 17:01

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