29-11-2019, 20:12
Hallo Gemeinde,
ich hätte folgende juristische Frage.
Gesetzt der Fall der Unterhaltsschuldner lebt und wohnt im europäischen Ausland in einer zusammen mit seiner Partnerin, Freund, Kumpel (oder sonst wem) in einer Immobile die von beiden erworben wurde und beide als Besitzer im Grundbuch stehen. Wie verhält es sich dann bei Pfändung? Eine Zwangsvollstreckung zum Zwecke der verwertung von Pfändbarem würde ja einen in Bezug auf Unterhalsschulden vollkommen Unschuldigen erheblich in Mittleidenschaft ziehen.
In der BRD halte ich das generell für möglich.....
ich hätte folgende juristische Frage.
Gesetzt der Fall der Unterhaltsschuldner lebt und wohnt im europäischen Ausland in einer zusammen mit seiner Partnerin, Freund, Kumpel (oder sonst wem) in einer Immobile die von beiden erworben wurde und beide als Besitzer im Grundbuch stehen. Wie verhält es sich dann bei Pfändung? Eine Zwangsvollstreckung zum Zwecke der verwertung von Pfändbarem würde ja einen in Bezug auf Unterhalsschulden vollkommen Unschuldigen erheblich in Mittleidenschaft ziehen.
In der BRD halte ich das generell für möglich.....