30-11-2019, 16:11
Vielen Dank Leute, jetzt bin ich schonmal wesentlich schlauer.
Jetzt ist es so: Ich habe zu meiner Ex Freundin trotzallem jetzt noch ein gutes, freundschaftliches Verhältnis (Versuche es trotz der Dinge die sie getrieben hat auch so zu halten). Sie ist auch überhaupt nicht drauf aus mich "auszunehmen" sagt sie. Sie möchte jetzt 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen (Sie hat zuvor gearbeitet bzw. das letzte Jahr eine schulische Weiterbildung gemacht) und danach auch gleich wieder halbtags arbeiten, sodass sie auf mein Geld im Endeffekt gar nicht angewiesen ist.
Wie wäre das dann wenn sie Arbeitslosengeld bezieht, und danach gleich wieder arbeiten gehen würde?
Was wäre auserdem, wenn sie beim Amt angeben würde, dass sie mit mir in einer "Fernbeziehung" lebt? Theoretisch dürften doch dann die Zahlungen für BU rausfallen, oder täusche ich mich da komplett?
Jetzt ist es so: Ich habe zu meiner Ex Freundin trotzallem jetzt noch ein gutes, freundschaftliches Verhältnis (Versuche es trotz der Dinge die sie getrieben hat auch so zu halten). Sie ist auch überhaupt nicht drauf aus mich "auszunehmen" sagt sie. Sie möchte jetzt 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen (Sie hat zuvor gearbeitet bzw. das letzte Jahr eine schulische Weiterbildung gemacht) und danach auch gleich wieder halbtags arbeiten, sodass sie auf mein Geld im Endeffekt gar nicht angewiesen ist.
Wie wäre das dann wenn sie Arbeitslosengeld bezieht, und danach gleich wieder arbeiten gehen würde?
Was wäre auserdem, wenn sie beim Amt angeben würde, dass sie mit mir in einer "Fernbeziehung" lebt? Theoretisch dürften doch dann die Zahlungen für BU rausfallen, oder täusche ich mich da komplett?