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Betreuungsunterhalt?
#12
(30-11-2019, 20:03)fupsen85 schrieb: Kurze Frage: Wenn sie nach 1 Jahr wieder arbeiten würde (halbtags), fällt dann der BU komplett weg für mich?

Nein, tut er nicht, das habe ich oben schon geschrieben. Bis Kindesalter 3 ist jede Arbeit überobligatorisch und wird höchstens zur Hälfte angerechnet.

Vereinfachtes Beispiel mit rein fiktiven Zahlen, nur um die Rechnung zu verdeutlichen: Sie hat beispielsweise 1500 EUR Anspruch Betreuungsunterhalt, weil das auch ihr Einkommen vor dem jetzigen Kind war.

Sie arbeitet trotzdem wieder, bevor das Kind 3 ist. Sogar so viel, dass sie wieder 1500 EUR verdient. Du bist aber nicht raus! Diese 1500 EUR sind überobligatorisch, davon werden nur 750 EUR angerechnet. Sie hat also einen Restunterhaltsanspruch von nochmal 750 EUR. Das macht dann insgesamt 1500 EUR + 750 EUR + Kindesunterhalt + Kindergeld, die sich da auf ihrem Konto sammeln.

Zitat:ich glaube ihr das.

Kannst du. Aber sie hat dich in einem ganz essenziellen Punkt angelogen und dich betrogen. Selbst wenn sie keinerlei Betreuungunterhalt verlangen würde, bedeutet das für dich einen Vermögensschaden von bis zu einer Viertelmillion Euro, tiefgreifendste Veränderungen für dich als Mensch, über Jahrzehnte hinweg entwürdigendes "nackt machen" für die Auskunftspflicht und eine ganze Reihe von weiteren Goodies, die auf dich zukommen werden. Wenn du z.B. Kontakt zum Kind willst, wirst du eine sechsstellige Zahl von Kilometern fahren müssen und dein Leben teilweise auf der Autobahn verbringen. Du bist jetzt Objekt statt Subjekt und was du bekommen hast, sind vielfältige Verpflichtungen.

Wenn du nach so grundlegendem und folgenschweren Betrug ihr weiter glaubst, gib mir bitte deine Adresse. Ich hätte da interessante Aktien für dich zu verkaufen, eine Goldminenbeteiligung in Simbabwe und dann kannst du noch für niedriges Investment einem nigerianischen Erben helfen, Geld aus dem Land zu bekommen. So viel Vertrauensseligkeit muss schliesslich mit guten Geschäften belohnt werden :-)
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