01-12-2019, 21:11
(01-12-2019, 11:23)p__ schrieb: Man kann auch versuchen in die andere Richtung zu gehen. Auch wenn man den Betreuungsunterhalt mal ganz weglässt: 2000 EUR Nettoeinkommen und ein Kind ist halt ein ganz unglücklicher Einkommensbereich für die langjährige Kindesunterhaltspflicht. Zieht man Kosten (Umgang über weite Entfernung!) und Unterhalt ab, bleiben 1400 bis 1500 übrig. Das ist nicht mehr weit entfernt vom Mindestlohn, der netto bei rund 1200 liegt. Für einen Vollzeitjob jahrzehntelang im besten Alter ist das kein Betrag, mit dem man gut und gerne lebt. Bereits die Fixkosten fressen das Restgeld weg, Luft ist da keine mehr drin und wenn mal was schiefgeht, rutscht man sofort in Schulden.
In diesem Einkommensbereich liege ich ja auch. Nach meiner Einigung mit der Beistandschaft verblieb mir genau wie oben 1500 EUR. Damit kam ich noch klar. Bei den 1000 EUR die man mir aktuell noch belässt weiss ich allerdings nicht, ob mir nicht lieber die Kugel geben soll. Am Monatsletzten Gehalt bekommen, am Monatsersten nach Bezahlung Miete und sonstige finanzielle Verpflichtungen schon wieder weg................................