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Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren
#16
(28-11-2019, 00:23)p__ schrieb: Vielleicht kommt sogar ein zitiergeeignter Beschluss raus. Das wäre die Sahnehaube.

Könnte glatt sein. Der Tenor wäre: „Bis zum Abschluss des gerichtlichen Beweisverfahrens darf ein Unterhaltsschuldner sich auf seine ärztlichen Krankschreibungen verlassen“

 ... was in meinem Fall nun einen Zeitraum von 6 Jahren umfasst.
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RE: Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren - von IPAD3000 - 02-12-2019, 05:03

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