02-12-2019, 05:03
(28-11-2019, 00:23)p__ schrieb: Vielleicht kommt sogar ein zitiergeeignter Beschluss raus. Das wäre die Sahnehaube.
Könnte glatt sein. Der Tenor wäre: „Bis zum Abschluss des gerichtlichen Beweisverfahrens darf ein Unterhaltsschuldner sich auf seine ärztlichen Krankschreibungen verlassen“
... was in meinem Fall nun einen Zeitraum von 6 Jahren umfasst.