Schxxxx! Gerade mit meiner Personalabteilung gesprochen. Leider ist mein "Weihnachtsgeld" tatsächlich komplett weg und unterliegt nicht dem § 850d ZPO, da der kleine aber feine Unterschied darin besteht, das es eben KEIN Weihnachtsgeld ist, sondern eine Jahressonderzahlung :-(  Und damit gilt die Pfändungsregelung für Weihnachtsgeld nicht. Super............................. Zieht mein Kind sich mal eben knapp 2500 EUR "Weihnachtsgeld" + 300 EUR Steuererstattung (also fast 3000 EUR!!) rein. Ich würde sagen, für meine Tochter ist Weihnachten gerettet *grrrr*
	
	
	
	
	
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					Tochter wird 18 - Ideensammlung
				 
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