http://www.anwalt.de/rechtstipps/zusaetz...04710.html
Zitat aus obigen Link:
"Beispiel:
Die Ehefrau arbeitet halbtags und verdient brutto € 1.800 monatlich. Der Ehemann wird in erster Instanz zu einer Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von € 350 und von Trennungsunterhalt in Höhe von € 550 verurteilt.
Schließt nun die Ehefrau eine sekundäre Altersvorsorge ab in Höhe von € 72,00 monatlich, so ändert sich der Trennungsunterhalt hierdurch rechnerisch auf € 586, der Ehemann bezahlt also auch die neu abgeschlossene Altersvorsorge zu 1/2 mit!"
Fakt: Es geht um die SEKUNDÄRE Altersvorsorge. Unglaublich. Bald auch noch die sekundären Krankenzusatzversicherungen, Hausrat etc. alles muss der Ehemann mitbezahlen.Und wer bezahlt die Versicherungen des Ehemanns ?
Wer irgendwann denkt, die müssen doch auch irgendwo noch ein Gewissen haben und auch an den Unterhaltszahler denken. Nein. Die haben keins.
Zitat aus obigen Link:
"Beispiel:
Die Ehefrau arbeitet halbtags und verdient brutto € 1.800 monatlich. Der Ehemann wird in erster Instanz zu einer Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von € 350 und von Trennungsunterhalt in Höhe von € 550 verurteilt.
Schließt nun die Ehefrau eine sekundäre Altersvorsorge ab in Höhe von € 72,00 monatlich, so ändert sich der Trennungsunterhalt hierdurch rechnerisch auf € 586, der Ehemann bezahlt also auch die neu abgeschlossene Altersvorsorge zu 1/2 mit!"
Fakt: Es geht um die SEKUNDÄRE Altersvorsorge. Unglaublich. Bald auch noch die sekundären Krankenzusatzversicherungen, Hausrat etc. alles muss der Ehemann mitbezahlen.Und wer bezahlt die Versicherungen des Ehemanns ?
Wer irgendwann denkt, die müssen doch auch irgendwo noch ein Gewissen haben und auch an den Unterhaltszahler denken. Nein. Die haben keins.