(02-12-2019, 15:23)p__ schrieb:(02-12-2019, 14:05)Newton schrieb: Wer ein Kind zeugt, muss diesem die Ausbildung finanzieren. Das machen Mio anderer Eltern auch.
Du hast die Beiträge überhaupt nicht gelesen. Es geht bei der beklagten Pfändung bis auf das sozialrechtliche Minimum gar nicht um laufenden Unterhalt, sondern um Altschulden. Für die eine Vereinbarung für die Rückzahlung getroffen wurde, die rechtlich bindend ist und auch beiderseits eine Zeitlang eingehalten wurde. Diese Vereinbarung hat die Gegenseite dann einseitig gebrochen, pfändet seither alles was überhaupt pfändbar ist und begründet das mit einem Versehen, pfändet aber einfach ungebremst weiter. Die Klage dagegen liegt auf dem richterlichen "Unerledigtstapel" ganz unten und es wird weiter bis auf die Knochen gepfändet, gepfändet, gepfändet.
Danke. Kurz, knapp und gut zusammengefasst. ;-)
Wie es der Zufall so will, hab ich dann auch heute Post vom Anwalt und Gericht bekommen:
@p__: wieso kann ich keine weitere Datei mehr hochladen?