11-08-2009, 17:07
Nein, ich trage ja meine Altersvorsorge komplett selbst. Ich kann nichts abziehen. Von Gleichbehandlung kann also keine Rede sein .Zusätzlich soll ich nun für andere Menschen die sekundäre Altersvorsorge mitfinanzieren, die ohnehin eines der grössten hinterlistigen Abzockmechanismen des Staates sind. Was passiert den, wenn meine sekundäre Altersversorgung ausgezahlt werden soll ? Richtig. Sie wird nicht ausgezahlt, weil man erstmal die Grundsicherung damit bezahlt bzw. darauf angerechnet wird, die man auch ohne Altersversorgung hätte bekommen. Aufgrund der Grundversorgung ist es also überhaupt nicht einzusehen, warum man gezwungen werden muss, mehr als den üblichen Versorgungsanspruch für andere zu finanzieren. Gerade für Frauen, die kaum arbeiten, wird wohl weniger als die Grundsicherung als Rentenanspruch herauskommen, oder auch für alle die weniger als 1500 Euro netto verdienen, also die grosse Masse, die in solche Verträge fahrlässig vom Staat gelockt werden sollen. Also was bringt es, wenn Vater eine Riester Rente finanziert, die ohnehin wieder mit der Grundsicherung verrechnet wird ? Dann kann die Frau auch gleich auf die Klage verzichten. Dann hat sie das gleiche Geld.
Und selbst wenn man die Unterhaltsberechnung zugrunde nimmt: Ich kann ja meine Altersvorsorgung nicht wirklich ansetzen, nur fiktiv, und damit wird das Recht ad absurdum geführt. Führe ich nämlich die Altersversorgung an, also wird sie mir mit 4% anerkannt, steigt einfach das fiktive Einkommen.
Und selbst wenn man die Unterhaltsberechnung zugrunde nimmt: Ich kann ja meine Altersvorsorgung nicht wirklich ansetzen, nur fiktiv, und damit wird das Recht ad absurdum geführt. Führe ich nämlich die Altersversorgung an, also wird sie mir mit 4% anerkannt, steigt einfach das fiktive Einkommen.