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Titulierung - Streitwert
#13
Schön, wenn es bei euch als getrennte Eltern klappt. Aber: Gute Freunde, scharfe Rechnung. Durch finanzielle Zugeständnisse kannst du keine Beziehung verbessern, nur ihre Verschlechterung kurz verzögern.

Einrichtungsgegenstände sind aber kaum wieder zu bekommen und das lohnt sich auch selten, sofern du ihr keine Goldbarren als Türstopper gelassen hast. Sorge nur dafür, dass das geliehene Geld auch wieder zurückkommt und nichts verjährt. Du bist noch 25 Jahre unterhaltspflichtig und hast nichts an Leute zu verschenken, an die du noch aufsummiert rund 100000 EUR zahlen musst.

Der Anwalt wird es so oder so auf eine Klage anlegen. Das ist sein Business, davon zahlt der die Raten seines BMW X6 M. Such dir selber einen Anwalt wenn es soweit ist, es herrscht Anwaltspflicht. Deine Argumente hast du schon gebracht: Die Berechnung des Betreuungsunterhaltsrelevanten Einkommens incl. privater Altersvorsorge. Um die Zahlung ab Inverzugsetzung wirst du jedoch nicht herumkommen, diesen Punkt verlierst du vor Gericht. Zahle den titulierten Betrag ab Inverzugsetzung, so dass das nicht den Streitwert erhöht.
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Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 14-10-2019, 18:42
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 14-10-2019, 22:06
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 14-10-2019, 22:42
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 15-10-2019, 09:04
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 15-10-2019, 09:51
RE: Titulierung - Streitwert - von Einszweidrei - 15-10-2019, 10:05
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 15-10-2019, 10:16
RE: Titulierung - Streitwert - von HeinrichH - 15-10-2019, 11:32
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 15-10-2019, 11:37
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RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 10-12-2019, 23:08
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RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 13-12-2019, 21:54
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 13-12-2019, 21:59
RE: Titulierung - Streitwert - von IPAD3000 - 14-12-2019, 00:27

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