12-12-2019, 18:32
Dafür gibts viele Gründe. Es könnte sogar ein absichtlicher Trick der Staatsanwaltschaft gewesen sein, angesichts der offensichtlichen Grundlosigkeit der Anzeige und der anzeigewütigen Ex damit weitere Anzeigen zu blockieren. Solange das Verfahren offen ist, kann sie nicht weiter in gleicher Sache mit Anzeigen um sich werfen.
Unterhaltspflichtverletzung verjährt bereits nach drei Jahren und selbst bei einer Unterbrechung der Verjährung nach § 78c StGB ist sie nach allerspätestens 6 Jahren verjährt. 5 Jahre Dauer klingt danach, als hätten die diese Frist ausgereizt, um kurz vorher einzustellen.
Unterhaltspflichtverletzung verjährt bereits nach drei Jahren und selbst bei einer Unterbrechung der Verjährung nach § 78c StGB ist sie nach allerspätestens 6 Jahren verjährt. 5 Jahre Dauer klingt danach, als hätten die diese Frist ausgereizt, um kurz vorher einzustellen.