(13-12-2019, 21:17)Zahldepp schrieb: Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt ist laut § 147 Abs. 4 StPO möglich. Hat jemand Erfahrungen damit?
Klappe halten ! Das ist möglich und Du bekommst auch Unterlagen zugesendet. Glaub mir, ich habe es sechsmal durch...allerdings NUR die Strafanzeige, Zeugenaussagen und der Part den die StA verwenden wird, die sind NICHT Verpflichtet dir die ganze Akte zuzusenden...das ist den Rechtsanwälten vorbehalten, Hust.
In meinen Fällen war aber tatsächlich der restliche Inhalt viel Interessanter als die Strafsache selber...
Ich habe die Seite von @p gelesen...Ich habe noch nie was für die Akteinsicht/Kopien bezahlt...Vielleicht ist meine zuständige Staatsanwaltschaft sehr großzügig zu ihren Bürger.