Hallo ihr.
Vielleicht könnt ihr mir ja hierbei ein wenig helfen.
Es geht darum, dass diese Woche über denTrennungsunterhalt meines Lebensgefährten an die Ex entschieden wurde. Er verdient im Durchschnitt 5200.-,ist Steuerklasse I, zahlt 400.- p./M. Unterhalt an die gemeinsame Tochter (7), tilgt sämtliche Kreditraten für das Haus selbst, ca 2200.- p. /M., da sie ausgetreten ist, hat jetzt noch eine zweite Tochter (1) und natürlich mich, die dazugehörige Mutter, beide unterhaltsberechtigt. Es wurde ein nachehelicher Vertrag geschlossen, in welchem er sich zu Zahlungen von 800.- p. /M. an die Mutter bis zum 18. Lebensjahres der Tochter verpflichtet, jedoch war er zu diesem Zeitpunkt psychisch nicht auf der Höhe (Depression).Es sollte evtl dazu gesagt werden, daßs die Trulla narzisstische Züge besitzt, ihn vom Feinsten drangsalierte (Schlafentzug und selbstverständlich "du bist nichts, kannst nichts" etc pp, Verleumdung vor Bekannten und Freunden) und ja, ich und viele andere haben das auch persönlich mitbekommen.
Nun wurde eben dieser Vertrag als Vorlage genommen und absolut keine seiner Ausgaben wurde berücksichtigt,da, wie die Richterin sagte, man bei dem Vorgelegten nichts erkenne, man hier nicht die Buchführung sei und die Berechnungen durchführen müsse und somit nicht berücksichtigt werden können. Resultat sind 800.- p. /M. an die Frau plus 500.- p. /M. Rückzahlung für 14'400. - Rückstände (er stellte die Zahlungen auf Anraten seines Anwalts ein) also monatlich 1300.- nur für die Frau plus 400.- für die Tochter, also 1700.- im Monat.
Auch wurde ihm unterschwellig gedroht, das er selbstverständlich Einspruch erheben könne, dann die Zahlungen aber noch wesentlich höher ausfallen würden.
Frage ist:Ist das rechtens so oder sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden?
Ich sollte noch erwähnen, dass er die ersten 18 Monate brav diese 800.- monatlich an sie zahlte, bis auffiel, dass in eben jenem Vertrag der Trennungsunterhalt ja gar nicht geregelt ist und er sich ausschließlich auf nachehelichem Unterhalt bezieht.
Vielleicht könnt ihr mir ja hierbei ein wenig helfen.
Es geht darum, dass diese Woche über denTrennungsunterhalt meines Lebensgefährten an die Ex entschieden wurde. Er verdient im Durchschnitt 5200.-,ist Steuerklasse I, zahlt 400.- p./M. Unterhalt an die gemeinsame Tochter (7), tilgt sämtliche Kreditraten für das Haus selbst, ca 2200.- p. /M., da sie ausgetreten ist, hat jetzt noch eine zweite Tochter (1) und natürlich mich, die dazugehörige Mutter, beide unterhaltsberechtigt. Es wurde ein nachehelicher Vertrag geschlossen, in welchem er sich zu Zahlungen von 800.- p. /M. an die Mutter bis zum 18. Lebensjahres der Tochter verpflichtet, jedoch war er zu diesem Zeitpunkt psychisch nicht auf der Höhe (Depression).Es sollte evtl dazu gesagt werden, daßs die Trulla narzisstische Züge besitzt, ihn vom Feinsten drangsalierte (Schlafentzug und selbstverständlich "du bist nichts, kannst nichts" etc pp, Verleumdung vor Bekannten und Freunden) und ja, ich und viele andere haben das auch persönlich mitbekommen.
Nun wurde eben dieser Vertrag als Vorlage genommen und absolut keine seiner Ausgaben wurde berücksichtigt,da, wie die Richterin sagte, man bei dem Vorgelegten nichts erkenne, man hier nicht die Buchführung sei und die Berechnungen durchführen müsse und somit nicht berücksichtigt werden können. Resultat sind 800.- p. /M. an die Frau plus 500.- p. /M. Rückzahlung für 14'400. - Rückstände (er stellte die Zahlungen auf Anraten seines Anwalts ein) also monatlich 1300.- nur für die Frau plus 400.- für die Tochter, also 1700.- im Monat.
Auch wurde ihm unterschwellig gedroht, das er selbstverständlich Einspruch erheben könne, dann die Zahlungen aber noch wesentlich höher ausfallen würden.
Frage ist:Ist das rechtens so oder sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden?
Ich sollte noch erwähnen, dass er die ersten 18 Monate brav diese 800.- monatlich an sie zahlte, bis auffiel, dass in eben jenem Vertrag der Trennungsunterhalt ja gar nicht geregelt ist und er sich ausschließlich auf nachehelichem Unterhalt bezieht.