15-12-2019, 09:48
Wenn er es bisher nicht geschafft hat, sich hinterher als komplett unzurechnungsfähig zu erklären, dürfte eine Revision kaum etwas bringen. Hat er Nachweise vorgelegt für den Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung? Für Medikamente, die seine Steuerungsfähigkeit nachweislich ausschalten? Oder hat er nur "Depression" gesagt mit ein paar Fehlzeiten bei der Arbeit?
Aus so etwas herauszukommnen ist sehr schwer, zumal die 800 EUR ja auch nicht so abgehoben sind, dass der Vertrag offensichtlich unbillig einseitig ist. Es könnte sogar sein, dass die Dame noch mehr bekommt, wenn sie Ehegattenunterhalt beantragt, die Scheidung noch gar nicht durch ist, da es jetzt offenbar um Trennungsunterhalt ging. Die zeitliche Abfolge lässt auf einen weiteren schweren Fehler des Vaters schliessen. Das neue Kind ist ein Jahr alt, also ist die Trennung mindestens zwei Jahre her. Die Scheidung ist aber nicht durch. Ist der Scheidungsantrag wenigstens pünktlich zehn Monate nach der Trennung zugestellt worden, damit der Stichtag nicht nach hinten gewandert ist? Wenn die Dame nämlich eheprägend so viel wie er verdient hat, wird sie auch nicht viel Unterhalt für sich durchsetzen können. Lässt man ihr Zeit und sie steigt aus dem Job aus, wirkt sich das irgendwann auf ihre Ansprüche aus, weil der Stichtag noch nicht erreicht ist.
Die letzte realistische Stellschraube ist die Immobilie, die trotz der Mieteinnahmen ein grosses Problem darstellt. Das kann ein gegnerischer Anwalt sehr ungünstig für den Vater zerlegen, ihm alle Vorteile daraus (Mieteinnahmen, Wohmkostenersparnis) anrechnen und die Nachteile (hohe Tilgung) als Privatproblem darstellen. Eine Vermögensbildung, die er frei gewählt hat. Die Anwälte laufen bei sowas zu Hochform auf, die Streitwerte sind hoch, die Auseinandersetzungen lange, da winkt ein Honorar mit dem das nächste Chalet in Gstaad in Sichtweite kommt.
Wenn du nicht viel Geld verdienen kannst oder er von der Immobilie nicht lassen kann, winken euch zwangsläufig sehr magere Jahre. Es ist mental schwer, ein Haus auch wieder zu verkaufen, das sind aber typische Kollateralschäden bei einer Scheidung. Der Immobilienmarkt ist eh überhitzt, für einen Verkauf nicht der schlechteste Zeitpunkt.
Aus so etwas herauszukommnen ist sehr schwer, zumal die 800 EUR ja auch nicht so abgehoben sind, dass der Vertrag offensichtlich unbillig einseitig ist. Es könnte sogar sein, dass die Dame noch mehr bekommt, wenn sie Ehegattenunterhalt beantragt, die Scheidung noch gar nicht durch ist, da es jetzt offenbar um Trennungsunterhalt ging. Die zeitliche Abfolge lässt auf einen weiteren schweren Fehler des Vaters schliessen. Das neue Kind ist ein Jahr alt, also ist die Trennung mindestens zwei Jahre her. Die Scheidung ist aber nicht durch. Ist der Scheidungsantrag wenigstens pünktlich zehn Monate nach der Trennung zugestellt worden, damit der Stichtag nicht nach hinten gewandert ist? Wenn die Dame nämlich eheprägend so viel wie er verdient hat, wird sie auch nicht viel Unterhalt für sich durchsetzen können. Lässt man ihr Zeit und sie steigt aus dem Job aus, wirkt sich das irgendwann auf ihre Ansprüche aus, weil der Stichtag noch nicht erreicht ist.
Die letzte realistische Stellschraube ist die Immobilie, die trotz der Mieteinnahmen ein grosses Problem darstellt. Das kann ein gegnerischer Anwalt sehr ungünstig für den Vater zerlegen, ihm alle Vorteile daraus (Mieteinnahmen, Wohmkostenersparnis) anrechnen und die Nachteile (hohe Tilgung) als Privatproblem darstellen. Eine Vermögensbildung, die er frei gewählt hat. Die Anwälte laufen bei sowas zu Hochform auf, die Streitwerte sind hoch, die Auseinandersetzungen lange, da winkt ein Honorar mit dem das nächste Chalet in Gstaad in Sichtweite kommt.
Wenn du nicht viel Geld verdienen kannst oder er von der Immobilie nicht lassen kann, winken euch zwangsläufig sehr magere Jahre. Es ist mental schwer, ein Haus auch wieder zu verkaufen, das sind aber typische Kollateralschäden bei einer Scheidung. Der Immobilienmarkt ist eh überhitzt, für einen Verkauf nicht der schlechteste Zeitpunkt.