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Trennungsunterhalt
#7
(15-12-2019, 11:53)Nisi84 schrieb: Was die Scheidung anbelangt, so hätte sie gemeint es einzureichen, tat dies jedoch nie...

Man kann viele Fehler machen und das geht sogar eine Zeitlang gut, aber wenn er solche Hammerfehler macht, kommt irgendwann der Zahltag. Er hat eine Kombination mehrerer nicht mehr zu korrigiernder Fehler gemacht. Bei seinem Einkommen ist er vermutlich ein Mann, der an Steuerbarbarkeit und Erfolg glaubte. Eine Trennung verläuft genau umgekehrt, da bricht alles unkontrollierbar zusammen.

Der sträflich versäumte Scheidungsantrag ist nicht mehr korrigierbar. Die Revision wegen des 800 EUR - Vertrages müsste sich auf den schriftlichen Beschluss stützten, der noch nicht da ist. Der einzige Weg zu einer Revision wäre, wenn die Richterin die vorgetragenen Tatsachen (Unzurechnungsfähigkeit) nicht beachtet hätte. Der kleine Unterschied zwischen "nicht beachtet" und "als nicht ausreichend bewertet" ist entscheidend. Er kann keine neuen Begründungen bringen, es zählt nur was er bereits im Verfahren eingebracht hat. Und auch dann wird die Revision vermutlich nur mit fetten Kosten ausgehen, aber nicht mit einem Erfolg in der Sache. Pacta sunt servanda. Gegen die eigene Unterschrift klagen klappt nur bei Frauen bei einem Ehevertrag der ihnen später nicht mehr passt. Wie einseitig die Justiz ist, merken die meisten Männer erst wenn sie es mit dem Familienrecht zu tun bekommen.

(15-12-2019, 11:53)Nisi84 schrieb: Das Haus ist keine Vermögensbildung, sondern eine Altervorsorge für seine beiden Töchter, denn so war es schon immer geplant.
Was die mageren Jahre anbelangt :Ich war noch nie wohlhabend und kenne es somit nicht anders, nur er muss sich erst wieder daran gewöhnen.

Läuft das Haus denn auf den Namen der Töchter? Vermutlich nicht. Es ist seins. Also ist es sein Vermögen, über das er frei verfügen kann. Und die Gegenseite wird zu Recht argumentieren, dass seine Vermögensmehrung keine Priorität hat gegenüber den Verpflichtungen, die in der Ehe entstanden sind.

Korrekt wäre es gewesen, sich eine gescheiterte Ehe ohne Hoffnungsblockaden einzugestehen (denn je länger es dauert, desto unbezahlbarer wird es), sich zu trennen was wegen der Einliegerwohnung sehr leicht geht, nach zehn Monaten den Scheidungsantrag zu stellen, sich nie nur auf den Anwalt zu verlassen sondern Zweitmeinungen einzuholen, das Haus kontrolliert abzuwickeln. Und zwar leer, nicht vermietet. Ist das Scheidungsverfahren am laufen und wird klar, wie es nach der Ehe finanziell weitergeht, kann er sich in neue Beziehungen stürzen, wenn er meint noch genug Geld für eine weitere Famlie zu haben.

Den Fehler mit dem Haus machen viele. Sie hängen dann viele Jahre an der meist viel zu grossen Hütte, keuchen und quälen sich von Monat zu Monat weil sie sich das eigentlich nicht leisten können und am Ende verlieren sie doch, weil sie notwendige Renovierungen zum Werterhalt nicht leisten können oder weil sie krank werden oder weil es im Job nicht mehr so rund läuft oder oder oder.

Wer am Anfang reinen Tisch gemacht hat und eingesehen hat, dass man nicht alles festhalten kann, hat sich bis dann längst wieder eine Immobilie verdient. Es gilt das Prinzip: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Neuanfang statt jahrelanges Siechtum.
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