16-12-2019, 18:34
Verlass dich nicht drauf, solche Väter kommen extrem schwer aus dem eingefahrenen Gleis.
Tatsache ist, dass man (entgegen allen Theorien und dem Rechtsempfinden) einem Vergleich während der Gerichtstermins aktiv und explizit wiedersprechen muss und darauf bestehen muss, dass dies ins Protokoll kommt. Auf den eigenen Anwalt kann man sich da nicht verlassen, der giert nach der Vergleichsgebühr und verfolgt Eigeninteressen. Juristen halt.
Hinterher ist da auch nichts mehr zu machen, das hast du ja nun auch selber erlebt. Das ist übrigens ein grosser Kritikpunkt der deutschen Vergleichspraxis, der so weit verbreitet ist dass auch Teile der Juristen mitkritisieren. Ein Ausweg wäre, Vergleiche grundsätzlich erst nach zwei Wochen Bedenkzeit zuzulassen. Dagegen wehren sich die etablierten Juristen aber mit Händen und Füssen.
Tatsache ist, dass man (entgegen allen Theorien und dem Rechtsempfinden) einem Vergleich während der Gerichtstermins aktiv und explizit wiedersprechen muss und darauf bestehen muss, dass dies ins Protokoll kommt. Auf den eigenen Anwalt kann man sich da nicht verlassen, der giert nach der Vergleichsgebühr und verfolgt Eigeninteressen. Juristen halt.
Hinterher ist da auch nichts mehr zu machen, das hast du ja nun auch selber erlebt. Das ist übrigens ein grosser Kritikpunkt der deutschen Vergleichspraxis, der so weit verbreitet ist dass auch Teile der Juristen mitkritisieren. Ein Ausweg wäre, Vergleiche grundsätzlich erst nach zwei Wochen Bedenkzeit zuzulassen. Dagegen wehren sich die etablierten Juristen aber mit Händen und Füssen.