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Antrag auf Wechselmodell gegen den Willen der KM
#23
(17-12-2019, 00:54)45%-Looser schrieb: Tatsache ist aber auch: bei Abrechnung nach RVG kann sich kein Anwalt ins Zeug legen, der auch noch ein wenig verdienen will. Leuchtet mir sogar ein. Am Ende ist es dann halt doch die Frage, ob Mann es sich es leisten kann, das Kindeswohl mit hinreichender Erfolgsaussicht (also sagen wir mal: >5%) auch einklagen zu wollen. Auf der weiblichen Seite sind die Kosten natürlich geringer, denn da schreibt Anwalt einfach dass die Kommunikation nicht funktioniert, erscheint 1x vor Gericht, und hat 95% Erfolgsaussichten und ist um ~600 EUR reicher.

Ja, genau das erlebe ich auch ständig.
Zudem sind die meisten Fachanwälte im Familienrecht leider Fachanwältinnen.
Bei mehreren habe ich nachgefragt, bei vielen hieß es schon am Telefon: "Na, das ist ja nicht gut für die Kinder" - ohne auch nur ein Detail angehört zu haben...

Habe auch von allen bisher Betroffenen mit denen ich direkt geredet habe, gehört, das man sich selbst einlesen muss und kämpfen muss - die Anwälte setzen sich nicht wirklich ein... na klar lesen die nicht alle OLG Urteile und beziehen die auf den individuellen Fall etc, wenn es nur 600,- Tacken gibt und denen es egal sein kann, ob der Mandant gewinnt oder verliert - die Rechnung kommt am Ende ja immer.
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RE: Antrag auf Wechselmodell gegen den Willen der KM - von zorg - 17-12-2019, 01:19

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