11-08-2009, 22:18
Doch!
Es gehört zu den Perversionen des Unterhaltsrechts, dass du damit falsch liegst!
Neuerdings gibt es allerdings sogar vom BGH Töne, die es unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlauben könnten, einige Cent der Umgangskosten abzuziehen.
Es gehört zu den Perversionen des Unterhaltsrechts, dass du damit falsch liegst!
Neuerdings gibt es allerdings sogar vom BGH Töne, die es unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlauben könnten, einige Cent der Umgangskosten abzuziehen.