19-12-2019, 16:38
(19-12-2019, 16:05)Sixteen Tons schrieb: Wenn man bedenkt, daß die Transaktionsgebühren bei der Bank bei dem Dreifachen liegen. Das kann nur noch dem Moment der Abschreckung für den Schuldner dienen, daß die für die erziehrische Maßnahme noch Miese einfahren.
Ich gehe davon aus das Du Gläubiger meintest. Das ist schon passiert !...Ich musste der Bank mitteilen das es sich um UNTERHALT handelt...sonst hätten die nie die Zahlungen ausgekehrt !
Ein Gläubiger (Finanzdirektion = Kosten Gerichtsverfahren) hat sich schon aus "Kostengründen" verabschiedet. Damit ist der Rechtsanwalt in der Reihenfolge aufgerückt...ich bin nicht der einzige der "Lebenslänglich" hat...