21-12-2019, 09:40
(21-12-2019, 01:36)IPAD3000 schrieb: Ich hatte mal 20 Euro im Monat angeboten. Wurde als zu niedrig ausgeschlagen. Seither gibts 0,00 Euro ...
@IPAD3000
Ich hoffe Du hast das schriftlich...kann dir nochmal helfen.
Wenn Du einen PfüB hast mit einem Rechtsanwalt als Gläubigervertreter und Fremdgeldkonto...beim Pfüb gibt es kein zu niedrig ...Vor allen wenn 150,00 Euro vorher Angeboten wurden...
Du hast also die 0,00 Euro Doktrin...
Gehöre jetzt nicht mehr zu den 0,00er...zahle schließlich Unterhalt.