03-01-2020, 08:56
(03-01-2020, 08:31)Bitas schrieb: Wenn du so was wie ein Kinderheim meinst, dann sofort Kindesunterhalt an die Mutter einstellen.
Du bekommst Post von denen und dein Einkommen wird geprüft, ich musste nichts fürs Kinderheim bezahlen, die Mutter schon.
@VaterMorgana
mein Kind hat Probleme und ist wohl in einer betreuten "Wohngruppe". Genaueres weiss ich nicht...bin nur der Zahlpreller.
@Bitas
Genau das ! Dürfte das sein wie bei deinem Kind. Ich verstehe das richtig der Titel ist im Augenblick nicht Aktiv ? Es laufen keine Schulden auf und bei einem Versuch einer Zwangsvollstreckung darf ich das Schreiben für die Zwangsvollstreckungsabwehrklage nehmen ?
Steht da...
Lg
A.