03-01-2020, 15:44
Die Mutter muss nicht mal vor Gericht. Dass die Schule auf die Einrede des anderen Elternteils reagiert, war Glück. Das Sorgerecht entfaltet keine Blockadewirkung bei der Schulanmeldung. Das geht nach Schulrecht. Demnach reicht eine Unterschrift, der Vater kann die nicht ungültig machen und muss klagen. Noch gegen die Schule, sondern weil Uneinigkeit bei der Ausübung des Sorgerechts besteht. Manche Schulen bekommen trotzdem kalte Füsse, wenn der Vater protestiert, manche ignorieren das (zu Recht).