07-01-2020, 18:43
Hallo alle zusammen,
ich lese seit einiger Zeit mit und freue mich immer wieder auf neue Themen und den gute Ratschläge von P. sowie von anderen Usern.
Heute brauche ich euren guten Rat.
Ich habe einen 14 Jährigen Sohn der nicht bei mir lebt, seit September 2019 wurde ich Unterhaltspflichtig. Die Unterhaltsvorschussstelle hat den Mindestunterhalt nach §1612a auf 272 Euro festgesetzt, seit Januar auf 293 Euro pro Monat. Die Unterhaltsvorschussstelle forderte Nachweise zur Festsetzung der Leistungsfähigkeit die ich mit einen einfachen Satz beantwortete: Mein Einkommen ist 1.142,99 Euro, meine Fahrkosten sind ca. 85 Euro.
Seit dem herrscht Ruhe.
Meine Frage wäre:
Es gibt keinen Unterhaltstitel oder Vereinbarungen gegen mich. Ich zahle seit September 2019 30 Euro monatlich auf das vom Amt genante Konto. Was passiert mit dem Rest des festgelegtem Unterhalt? Muss ich die irgendwann zurückzahlen?
Der Durchschnitt
ich lese seit einiger Zeit mit und freue mich immer wieder auf neue Themen und den gute Ratschläge von P. sowie von anderen Usern.
Heute brauche ich euren guten Rat.
Ich habe einen 14 Jährigen Sohn der nicht bei mir lebt, seit September 2019 wurde ich Unterhaltspflichtig. Die Unterhaltsvorschussstelle hat den Mindestunterhalt nach §1612a auf 272 Euro festgesetzt, seit Januar auf 293 Euro pro Monat. Die Unterhaltsvorschussstelle forderte Nachweise zur Festsetzung der Leistungsfähigkeit die ich mit einen einfachen Satz beantwortete: Mein Einkommen ist 1.142,99 Euro, meine Fahrkosten sind ca. 85 Euro.
Seit dem herrscht Ruhe.
Meine Frage wäre:
Es gibt keinen Unterhaltstitel oder Vereinbarungen gegen mich. Ich zahle seit September 2019 30 Euro monatlich auf das vom Amt genante Konto. Was passiert mit dem Rest des festgelegtem Unterhalt? Muss ich die irgendwann zurückzahlen?
Der Durchschnitt