07-01-2020, 19:43
Die Unterhaltsvorschusskasse kann keinen Unterhalt festsetzen. Sie können vor Gericht gehen und verlangen, dass ihn ein Richter festsetzt und die können versuchen, dich so weit zu bringen dass du dich freiwillig unterwirfst.
Mit "Nachweise" meinst du sicher, dass du zur Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse aufgefordert wurdest. Dem bist du offenbar nachgekommen. Wenn seither keine Reaktion der Unterhaltsvorschusskasse erfolgte, um so besser. Schulden würden erst entstehen, wenn die Unterhaltsvorschusskasse vor Gericht geht und das Gericht dich zu Unterhalt verurteilt. Der wäre dann ab erster Aufforderung, Unterhalt zu bezahlen fällig. Der Selbstbehalt beträgt übrigens 1160 EUR, da liegst du drunter.
293 Euro ist nur das, was die Unterhaltsvorschusskasse fordern darf. Der Mindestunterhalt liegt bei 395 EUR. Die Mutter oder ein Beistand könnte zusätzlich die Differenz fordern. Bist du Vollzeit-Erwerbstätig?
Mit "Nachweise" meinst du sicher, dass du zur Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse aufgefordert wurdest. Dem bist du offenbar nachgekommen. Wenn seither keine Reaktion der Unterhaltsvorschusskasse erfolgte, um so besser. Schulden würden erst entstehen, wenn die Unterhaltsvorschusskasse vor Gericht geht und das Gericht dich zu Unterhalt verurteilt. Der wäre dann ab erster Aufforderung, Unterhalt zu bezahlen fällig. Der Selbstbehalt beträgt übrigens 1160 EUR, da liegst du drunter.
293 Euro ist nur das, was die Unterhaltsvorschusskasse fordern darf. Der Mindestunterhalt liegt bei 395 EUR. Die Mutter oder ein Beistand könnte zusätzlich die Differenz fordern. Bist du Vollzeit-Erwerbstätig?