07-01-2020, 21:02
Ich werde auf künftige Schreiben vom Unterhaltsvorschuss nicht reagieren, ich warte nur darauf das dieser Mitarbeiter mich verklagt. Sobald ein Gericht mich verurteilt gehe ich zu Hartz 4 und hole mir das Geld von denen wieder.
Ich arbeite als Teilzeitkraft war aber mal als Vollzeitkraft in diesem Unternehmen tätig und könnte dies jeder Zeit wieder tun. Leider habe ich Gesundheitliche Probleme mit meinen Rücken was in Zukunft sich verschlimmern wird.
Die Beistandschaft hatte sich auch schon gemeldet, diesen schickte ich auch den gleichen Satz wie den Unterhaltsvorschuss nur mit einer kleinen Bemerkung dazu: Wenn ein Gericht mich zum Unterhalt verurteilt hole ich mir das Geld vom SGB II zurück, seit dem ist auch dort Ruhe.
Ich bereite mich auf eventuelle Verfahren vor mit der Strategie nichts zu machen und alles weiterhin so laufen zu lassen. Falls dann ein Titel stehen sollte geht der ohne Umwege sofort zum SGB II.
Ich arbeite als Teilzeitkraft war aber mal als Vollzeitkraft in diesem Unternehmen tätig und könnte dies jeder Zeit wieder tun. Leider habe ich Gesundheitliche Probleme mit meinen Rücken was in Zukunft sich verschlimmern wird.
Die Beistandschaft hatte sich auch schon gemeldet, diesen schickte ich auch den gleichen Satz wie den Unterhaltsvorschuss nur mit einer kleinen Bemerkung dazu: Wenn ein Gericht mich zum Unterhalt verurteilt hole ich mir das Geld vom SGB II zurück, seit dem ist auch dort Ruhe.
Ich bereite mich auf eventuelle Verfahren vor mit der Strategie nichts zu machen und alles weiterhin so laufen zu lassen. Falls dann ein Titel stehen sollte geht der ohne Umwege sofort zum SGB II.