07-01-2020, 23:44
Mir geht es darum: Wenn die jetzt gar nichts machen und sagen wir mal 2023 wenn mein Sohn 18 ist das Geld zurückfordern, wie weit können die dann zurückfordern per Urteil wenn die klagen sollten?
Die lustigste Passage in den Briefen ist diese: Hinsichtlich des Unterhaltsvorschussbetrages setze ich sie hiermit gemäß Paragraf 1613 BGB in Verzug und behalte mir vor, bei jeder nicht rechtzeitig geleisteten Unterhaltszahlung entsprechende Verzugszinsen zu erheben.
Wenn bis zum 18. Lebensjahr nichts passiert dann können die natürlich nur eine gewisse Zeit wenn überhaupt zurückfordern.
Auf meinem Brief mit dem einen Satz reagieren die ja nicht aber setzen mich in Verzug wenn ich nicht bezahle wobei ich 30 Euro pro Monat freiwillig zahle (ohne Absprache oder Titel).
Die lustigste Passage in den Briefen ist diese: Hinsichtlich des Unterhaltsvorschussbetrages setze ich sie hiermit gemäß Paragraf 1613 BGB in Verzug und behalte mir vor, bei jeder nicht rechtzeitig geleisteten Unterhaltszahlung entsprechende Verzugszinsen zu erheben.
Wenn bis zum 18. Lebensjahr nichts passiert dann können die natürlich nur eine gewisse Zeit wenn überhaupt zurückfordern.
Auf meinem Brief mit dem einen Satz reagieren die ja nicht aber setzen mich in Verzug wenn ich nicht bezahle wobei ich 30 Euro pro Monat freiwillig zahle (ohne Absprache oder Titel).