07-01-2020, 23:57
Der Beschluss zu Unterhalt kann bis zur Inverzugsetzung zurückreichen. Unter Berücksichtigung der Verjährungsregeln. Die Unterhaltsvorschusskasse kann sich auch nach dem 18. Geburtstag mit dir beschäftigen, die Ansprüche sind bereits auf sie übergegangen.