08-01-2020, 00:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-01-2020, 00:50 von Durchschnitt072.)
Ich werde mich freuen wenn die versuchen etwas zurückzufordern. Ein Fall aus meiner eigenen Erfahrung mit dem Jugendamt aus früheren Tagen: Ich hatte mehrere Tausend Euro Rückstand bei denen, das Jugendamt meldete sich ca. 1,5 Jahre später wegen den Rückstand. Ich verwies darauf das, dass alles verjährt sei wegen §242 BGB (Dabei geht der BGH davon aus, dass schon ein Jahr der Nichtgeltendmachung des rückständigen Unterhalts, ausreichen kann, um den Anspruch wegen illoyaler Verspätung der Rechtsausübung zu verwirken (Dabei geht der BGH davon aus, dass schon ein Jahr der Nichtgeltendmachung des rückständigen Unterhalts, ausreichen kann, um den Anspruch wegen illoyaler Verspätung der Rechtsausübung zu verwirken (BGH v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, FamRZ 1988, 370; 2002, 1698; 2004, 531 (532) ) Meine gesamten Unterhaltsschulden waren erledigt weil kein Titel vorlag. Vielleicht hatte ich einfach nur Glück oder man kann sich darauf berufen wenn die nichts tun. Ich bin gespannt wie es dieses mal läuft.