Hallo,
wie gesagt: Schulrecht ist Länderrecht. Im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz habe ich nichts vergleichbares gefunden.
Dafür aber:
"(5) Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind
1.die nach Bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten; sind danach zwei Elternteile sorgeberechtigt, wird vermutet, dass jeder Elternteil auch für den anderen handelt,"
Meldet sich also ein Vater und ist anderer Meinung, wird diese Vermutung damit doch widerlegt.
Grüße marcus
wie gesagt: Schulrecht ist Länderrecht. Im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz habe ich nichts vergleichbares gefunden.
Dafür aber:
"(5) Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind
1.die nach Bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten; sind danach zwei Elternteile sorgeberechtigt, wird vermutet, dass jeder Elternteil auch für den anderen handelt,"
Meldet sich also ein Vater und ist anderer Meinung, wird diese Vermutung damit doch widerlegt.
Grüße marcus