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Ex-Partnerin will heiraten. Stiefvater?
#5
Keine Sorge, für dich hat die Gesetzgeberin ja auch eine verantwortungsvolle Aufgabe geschaffen: Maximalen Unterhalt bezahlen.  Und damit du von nichts abgelenkt wirst, hilft man dir dabei mit gesteigerter Erwerbobliegenheit, Verpflichtung zu einer einseitigen dynamischen, unbegrenzten, sofort vollstreckbaren Verpflichtungserklärung (ein Titel), volle Auskunft alle zwei Jahre über deine kompletten finanziellen Verhältnisse, Bonbons und Extraspiele wie Mehrbedarf, Sonderbedarf, stetige Erhöhungen....

Sorry, etwas zynisch heute...
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RE: Ex-Partnerin will heiraten. Stiefvater? - von p__ - 08-01-2020, 17:16

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