08-01-2020, 20:29
(07-01-2020, 23:29)bubi schrieb: Wenn du unter dem Selbstbehalt liegst, also nicht leistungsfähig bist, laufen auch keine Schulden auf. Da interessiert keine Verjährung.
Na, die werden ihn irgendwann vor Gericht zerren um einen Titel zu erwirken und dann gibts da sowas nettes wie "fiktives Einkommen". Und dann werden Schulden entstehen. Kann ich ein Lied von singen. Ich war seinerzeit auch in keinster Weise leistungsfähig. Lauf heute trotzdem immer noch mit ca. 30.000 EUR Unterhaltsrückstand-Schulden rum
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