09-01-2020, 16:12
(09-01-2020, 15:54)p__ schrieb: Vergleiche über Schuldn schliesst man am Besten, wenn amtlich klar ist dass der Gläubiger sowieso nie mehr alles erhält. Das dürfte bei dir und deinem Einkommen schwierig werden.
Das ist mir durchaus bewusst. Da reibt sich ja bei mir jeder die Hände, nur ich nicht :-(
Könnte ja aber auch mal schnell vorbei sein mit dem guten Einkommen. War und bin jetzt über den Jahreswechsel schwer krank und war glaub ich dem Tod näher als dem Leben (Tierbiss mit Folgen.........). Dann bekommt keiner mehr was -hätte man sich vielleicht mal doch besser auf nen Vergleich eingelassen......
********[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Wenn du nicht vor hast eine Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB zu begehen, kannst du mit den Gläubigern weiterverhandeln.************************[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Wie Du diesen Teil meinst, ist mir nicht ganz klar?[/font]