10-01-2020, 15:01
(10-01-2020, 14:40)Gast1969 schrieb: In diesem Titel ist auch der "Anteil" der Unterhaltsvorschusskasse enthalten, weshalb diese ihren Anspruch gerne separat hätte. Steht aber alles weiter oben in diesem Thread genauer erläutert.
Wenn in diesem Titel der Gläubiger die Tochter oder der gesetzliche Vertreter ist UND die Unterhaltsvorschusskasse keine Vollstreckungsklausel/Umschreibung seit 2010 hat schuldest Du der Unterhaltsvorschusskasse rein gar nichts....
Der Ansprechpartner wäre seit 2010 das Kind bzw. sein gesetzlicher Vertreter gewesen...für die Unterhaltsvorschusskasse
Was das Kind pfändet ist egal...aber die Unterhaltsvorschusskasse HÄTTE gar nichts pfänden dürfen wenn keine Vollstreckungsklausel bzw. Umschreibung stattgefunden hat...
Bei mir war fast das gleiche ich habe von der Unterhaltsvorschusskasse nie wieder gehört. Die wollten plötzlich das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreibe...ich hoffe Du hast nie was Unterschrieben.