10-01-2020, 21:51
Der einzige mir bekanntliche Vorteil durch die neue Ehe der Ex:
Diese gibt damit die ggf. notwendig werdenden Unterhaltsvorschussleistungen auf. Sie kann somit zukünftig von dieser staatlichen (vorfinanzierten) Subvention nicht mehr profitieren. Sollte sie den Unterhalt bereits von der UVS-Kasse bekommen, wird ein Aufhebungsbescheid die Folge sein.
Diese gibt damit die ggf. notwendig werdenden Unterhaltsvorschussleistungen auf. Sie kann somit zukünftig von dieser staatlichen (vorfinanzierten) Subvention nicht mehr profitieren. Sollte sie den Unterhalt bereits von der UVS-Kasse bekommen, wird ein Aufhebungsbescheid die Folge sein.