(11-01-2020, 00:03)Gast1969 schrieb: Ein Schuldanerkenntnis wollte man von mir haben, hab ich jedoch nicht unterschrieben. Darauhin wurde o.g. Antrag in die Wege geleitet. Lt. meiner Anwältin wäre das so normal und ich könne da nichts gegen unternehmen, die UHVK hätte ein Recht auf die Umschreibung?
Sehr gut !...ich hätte auch gleich auf die Verwirkung hingewiesen. Ich habe bei Dir das Gefühl das "Kommando Wildsau" stattgefunden hat. Wie gesagt dafür müsste man alle Unterlagen kennen und die Zeiträume.
Sollte aber tatsächlich der volle Unterhalt tituliert wurden sein OHNE das die Unterhaltsvorschusskasse eine Umschreibung/Vollstreckungsklausel vorgenommen hat...dann hat die Unterhaltsvorschusskasse (nach fast 10 Jahren) ein Problem.
Und wenn die schon ein Schuldanerkenntnis von dir wollten sicherlich mit großzügiger Ratenzahlung dann stimmt was nicht...
Das sind viele wenn und aber...
Ich hatte damals nur das Glück, das bei meinen vielen Ermittlungsakten der gegnerische Titel immer beinhaltet war...
Wer vielleicht nicht schlecht wenn Du mal den Titel anonymisiert reinstellen würdest...