Du bist zur Auskunft über dein Einkommen aufgefordert worden. Diese Auskunft hast du NICHT vollständig erteilt! Warum? Eine Auskunft ist mit Belegen nachzuweisen (Gehaltsnachweise etc), welche du nicht beigefügt hast. Zudem ist regelmäßig eine Übersicht aller beauskunften Positionen (Bestandsverzeichnis) zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Somit verlierst du bereits Teil 1 des Stufenantrags (Teil 1 Auskunftsantrag, Teil 2 ist die Hinrichtung) auf Festsetzung deiner Unterhaltspflichten rigoros.
Die vom Amt haben jetzt alle Zeit der Welt. Denn ob sie dich heute oder in einem Jahr vors Gericht zerren, es wird immer der Unterhalt rückwirkend (und wegen deiner Teilzeitarbeit ggf fiktiv hochgerechnet) ab Auskunftsbegehren festgestellt. Am Ende stehst du von einem Tag auf den anderen mit einem Packen Schulden da.
Mit Rückenproblemen wirst du leider erfahrungsgemäß nie und nimmer einen Gutachter finden, der dir bescheinigt, nur halbtags arbeiten zu können. Den Gutachter musst du auch garnicht suchen, der wird vom Gericht bestellt. Schwups gehst du denen voll in die Falle.
Die augenblickliche Ruhe ist trügerisch, ich verwette meinen A... darauf, dass du das Thema nicht aussitzen werden kannst. Einziger Tipp: Lass wenigstens den Teil (die 30 Euro) titulieren, das geht am Ende vom Streitwert ab. Und such dir einen Anwalt.
Die vom Amt haben jetzt alle Zeit der Welt. Denn ob sie dich heute oder in einem Jahr vors Gericht zerren, es wird immer der Unterhalt rückwirkend (und wegen deiner Teilzeitarbeit ggf fiktiv hochgerechnet) ab Auskunftsbegehren festgestellt. Am Ende stehst du von einem Tag auf den anderen mit einem Packen Schulden da.
Mit Rückenproblemen wirst du leider erfahrungsgemäß nie und nimmer einen Gutachter finden, der dir bescheinigt, nur halbtags arbeiten zu können. Den Gutachter musst du auch garnicht suchen, der wird vom Gericht bestellt. Schwups gehst du denen voll in die Falle.
Die augenblickliche Ruhe ist trügerisch, ich verwette meinen A... darauf, dass du das Thema nicht aussitzen werden kannst. Einziger Tipp: Lass wenigstens den Teil (die 30 Euro) titulieren, das geht am Ende vom Streitwert ab. Und such dir einen Anwalt.