Zitat:Sobald ein Gericht mich verurteilt gehe ich zu Hartz 4 und hole mir das Geld von denen wieder.
So einfach ist das nicht.
Hartz IV kannst du bezüglich Unterhalt nur Aufstocken, wenn du vorher bereits den vollen Betrag mindestens für zwei Monate gezahlt hast. Du zahlst aber derzeit nur 30 Euro (Warum eigentlich?)
Folgendes Problem wird dich zusätzlich erschlagen:
Sollte es zu dem Gerichtsverfahren kommen, müsstest du mangels Einkommen Verfahrenskostenhilfe beantragen (sonst machst du dich auch unglaubwürdig und die suchen nach versteckten Millionen). Da dessen Bewilligung (zumindest für Stufe 1 der Auskunft) von den Erfolgsaussichten abhängt, welche ich als Richter* mangels ordentlich erteilter Auskunft verneinen müsste, wirst du letztendlich nicht diese staatliche Prozessfinanzierung nutzen können. Gehts dann in Stufe 2 weiter und du jammerst über deinen Rücken, muss das Gericht einen oder mehrere Sachverständige hinzuziehen. Kostenpunkt vier- bis fünfstellig. Zahlst du neben den Prozesskosten!
Du befindest dich auf einem untergehendem Dampfer. Entscheide dich jetzt:
a) Rücken Rücken sein lassen, volltags arbeiten und fleißig zahlen
b) Den aussichtslosen Kampf aufnehmen und auf Lebenszeit pleite sein
c) Untertauchen
Mein Rat: Wenigstens einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen (sollte bewilligt werden, die Hürden sind hier wesentlich niedriger) und ab zum Anwalt.
*fiktiv angenommen ich wäre einer
![Big Grin Big Grin](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/biggrin.gif)