11-01-2020, 04:14
+++++++++Sollte aber tatsächlich der volle Unterhalt tituliert wurden sein OHNE das die Unterhaltsvorschusskasse eine Umschreibung/Vollstreckungsklausel vorgenommen hat..+++++++
Meine Anwältin hatte in einem Gespräch schonmal genau das festgestellt.
Allerdings ist sie wohl trotzdem der Meinung, das dies so im Moment korrekt ist und ich nichts unternehmen könne (ausser Zahlen).
Ohnehin ists ja Summenmäßig am Ende unterm Strich eh egal: ob ich jetzt an die UHVK deren Rückstand direkt bezahle oder ob ich diese Summe an meine Tochter zahle (damit diese wiederum das Geld an die UHVK zurückzahlt) kommt doch unterm Strich eh aufs gleiche raus? Von der Summe komm ich ja wohl nicht runter, meine Tochter wird da wohl kaum drauf verzichten, wenn sie dieses zurückzahlen soll (bzw. die Mutter)?
Meine Anwältin hatte in einem Gespräch schonmal genau das festgestellt.
Allerdings ist sie wohl trotzdem der Meinung, das dies so im Moment korrekt ist und ich nichts unternehmen könne (ausser Zahlen).
Ohnehin ists ja Summenmäßig am Ende unterm Strich eh egal: ob ich jetzt an die UHVK deren Rückstand direkt bezahle oder ob ich diese Summe an meine Tochter zahle (damit diese wiederum das Geld an die UHVK zurückzahlt) kommt doch unterm Strich eh aufs gleiche raus? Von der Summe komm ich ja wohl nicht runter, meine Tochter wird da wohl kaum drauf verzichten, wenn sie dieses zurückzahlen soll (bzw. die Mutter)?