11-01-2020, 13:08
(15-09-2019, 21:10)Gast1969 schrieb: Ganz schön kompliziert der Schxxx.
Der PfÜB läuft auf den Namen meiner Tochter, gesetzl. vertreten durch die Mutter, vertreten durch JA als Beistand. Gepfändet wird nach den Vollstreckungstiteln Urteil Amtsgericht aus 2010 und Jugendamtsurkunde der Stadt xxxx aus 2004... Die im PfÜB angegebene Forderung beläuft sich auf 35.000 EUR Unterhaltsrückstand aus der Zeit 01.04.2004 bis 31.03.2018 ...
In diesen 35.000 EUR Unterhaltsrückstand sind lt einer gesonderten Rückstandsberechnung, die ich nach dem PfÜB mal angefordert hatte beim JA, Forderungen i.H.v. ca. 7.500 EUR enthalten, so das auf mein Kind der Rest von ca. 27.000 EUR entfallen.
Ich hab eine Ahnung wird der Titel aus 2004 im Titel 2010 erwähnt ????????????….Wird rückständiger Unterhalt im Titel 2010 erwähnt??????….
Besser Du lädst beide Titel hoch oder lässt Sie mir per PN zukommen....