Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc.
#4
Bedenkt man, dass die Gestaltungsmöglichkeiten in Sachen Unterhalt und konstruierter Verarmung, ohne sich selbst ein Ei ins Nest zu legen, oft unterhalb der Messbarkeitsgrenze liegen, dann sollte man als erstes gar nicht zu komplizierte Konstrukte aufbauen und drauf los agieren. Denn Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt...

Wenn das Kind da ist, solltest Du erst einmal Deine Energie darauf verschwenden, gute Miene zum bösen Spiel zu machen (schließlich willst Du das Kind vielleicht ja auch mal sehen können) und unter Aufbietung aller Freundlichkeit und zuvorkommend sofort den zu zahlenden Mindestunterhalt anbieten und darlegen, was Du seit Jahren nun beruflich tust nebst Studium und das ist jetzt auch weiterhin erst mal der Status Quo.

Zahlst Du den Mindestunterhalt unter Ignorierung des Selbstbehaltes, der sowieso nicht das Papier wert ist auf dem er steht, werden Jugendamt und Co erst mal viel zahmer, lahmer und verlieren nach erfolgter Auskunft (1400 netto + Studium) erst mal einiges an Interesse.

Es sei denn, es sickert etwas durch und Deine "Geheimnisse" werden öffentlich.

Sobald Du Dich gegen die Zahlung von Mindestunterhalt wehrst, hast Du die Kettenhunde am Hals. Und das verlieren die Meisten...

100.000 Euronen kann man nicht einfach so verstecken, es sei denn Du gehörst zu denen, die gute Beziehungen in die Karibik unterhalten. Wie man das gestalten könnte, lässt sich hier in wenigen Zeilen auch kaum abschließend klären. Die Hauptaufgabe liegt darin, weiterhin Nichtwissen auf Mütterseite zu erhalten.

Der Miteigentumsanteil an der Wohnung ist erst mal nicht so gefährlich, es sei denn Du zahlst erst gar keinen Unterhalt oder nicht den Mindestunterhalt. Miteigentumsanteile sind schwer zu vewerten, da man eine komplizierte und kostenintensive Teilungsversteigerung initiieren müsste, die wohl auch kaum von Erfolg gekrönt wäre. Denn wer will schon einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung ersteigern?

Aber man würde einfacherweise einfach Dein Vermögen in die Unterhaltsberechnung mit einbeziehen und da ist die Kreativität der Richter groß.

Im Auskunftsbogen des Jugendamtes wird auch nach solchen Dingen gefragt. Viele füllen den Bogen erst gar nichts aus, geben aber Auskunft über ihr Einkommen - was sie auch müssen. Es obliegt Dir, bei Immobilienvermögen einfach NEIN anzukreuzen oder die Sache mit dem Darlehensvertrag zu machen. Das müsste halt noch drchdacht werden.

Das Haupaugenmerk liegt darin, ob Du es schaffst, alles geheim zu halten. Nach Zahlung des Mindestunterhaltes bist Du zur Zahlung von Trennungsunterhalt nicht mehr in der Lage. Kommt aber alles heraus, dann wirds bitter.

Ich kann nicht so Recht glauben, dass die Mutter bei Dir keinerlei Vermögen gerochen hat. Mancha haben da sehr feine Antennen.

Von einem Schließfach rate ich unbedingt ab! Schließfächer haben Nummern und die werden intern als Kontonummer geführt. Bei Ermittlungen tauchen sie genauso auf, wie normale Konten auch und nicht selten haben Staatsanwaltschaften solche Fächer schon öffnen lassen. Wer geht da nicht gerne auf Schatzsuche?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc. - von Nappo - 12-01-2020, 12:50

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ? Schlumpf 28 25.293 18-03-2013, 16:45
Letzter Beitrag: Petrus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste