13-01-2020, 13:47
Nappo schrieb:Der Miteigentumsanteil an der Wohnung ist erst mal nicht so gefährlich, es sei denn Du zahlst erst gar keinen Unterhalt oder nicht den Mindestunterhalt. Miteigentumsanteile sind schwer zu vewerten, da man eine komplizierte und kostenintensive Teilungsversteigerung initiieren müsste, die wohl auch kaum von Erfolg gekrönt wäre. Denn wer will schon einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung ersteigern?Versteigert wird immer die ganze Immobilie. Vereinfacht gesagt, kann jeder Miteigentümer die Teilungsvertseigerung verlangen, damit das Gut teilbar wird (Geld) und er seinen Anteil heraus bekommen kann. Die Hürden sind aber hoch. Die meisten Anträge auf TV werden zurück gezogen, sobald der Antragsteller das Wertgutachten bezahlen soll.
Grüße marcus