14-01-2020, 11:02
(13-01-2020, 23:22)IPAD3000 schrieb: Es geht um Steuergelder. Diese Bescheinigung wirst du nimmer erhalten. Da könnte sich die Sachbearbeiterin vom JA gleich selbst ne Abmahnung ausstellen...
Wieso sollte er das nicht bescheinigt bekommen? Ich habe schon anderswo davon gelesen, daß das Jugendamt den Pflichtigen angeschrieben hätte, daß er nicht leistungsfähig wäre und daher auch nichts zahlen müsse. Jedenfalls nicht bis zur nächsten Überprüfung der Einkommensverhältnisse.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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