18-01-2020, 16:52
Private Krankenversicherung ist Mehrbedarf. Dafür sind also beide Elternteile anteilig heranzuziehen.Solltest du im Bereich der südlichen Unterhaltsleitlinien wohnen, bereinigt auch dein Finanzierungsanteil ausnahmsweise dein Nettoeinkommen, nachzulesen in Punkt 11.1: "Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Kind, wenn dieses nicht in einer gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist. Das Nettoeinkommen des Verpflichteten ist um solche zusätzlich zu zahlenden Versicherungskosten zu bereinigen."
Du hast kein Sorgerecht und kannst nicht über die Versicherung des Kindes mitbestimmen.
Fragen kann das Jugendamt jederzeit nach Auskunft, aber du musst nicht erneut Auskunft geben bzw. kannst die alten Unterlagen erneut schicken. Das würde ich machen, immer mit dem Hinweis dass das dies bereits die zweite Zusendung ist, die erste passierte vollumfänglich am xx.xx.xxxx nach erster Aufforderungen durch das Jugendamt vom yy.yy.yyyy. Du wärst nicht der Erste, bei dem die Jugendamtsversager rotzfrech vor Gericht lügen, du hättest keine Auskunft gegeben, weil sie die Zettel verschlampt haben. Ich nehme an, du hast die Auskunft selbst gegeben und nicht über einen Anwalt. Leg dir auf jeden Fall auch das Geld für Stufe 1 oder 2 Düsseldorfer Tabelle zurück. Die werden das noch kassieren.
Bin gespannt drauf! Könnte sein, dass es für dich gar nicht so schlecht weitergeht. Wenn die Dame sich entschliesst, später mal wieder voll zu arbeiten, dann liegt ihr Einkommen im Grenzbereich, ab dem sie einen Teil oder alles des Barnterhalts selbst zu tragen hat, das beginnt beim 2,5fachen deines Einkommens. Manchmal ist es gar nicht so schlecht, als Vater wenig zu verdienen. Wenn du den Eindruck hast, dass sie wieder voll in den Job zurückgeht, sei eine Zeitlang etwas vorsichtig mit einkommenserhöhender Karriere (Karriere schon, aber nicht höheres Einkommen), das könnte in diesem Fall nach hinten losgehen.
Du hast kein Sorgerecht und kannst nicht über die Versicherung des Kindes mitbestimmen.
Fragen kann das Jugendamt jederzeit nach Auskunft, aber du musst nicht erneut Auskunft geben bzw. kannst die alten Unterlagen erneut schicken. Das würde ich machen, immer mit dem Hinweis dass das dies bereits die zweite Zusendung ist, die erste passierte vollumfänglich am xx.xx.xxxx nach erster Aufforderungen durch das Jugendamt vom yy.yy.yyyy. Du wärst nicht der Erste, bei dem die Jugendamtsversager rotzfrech vor Gericht lügen, du hättest keine Auskunft gegeben, weil sie die Zettel verschlampt haben. Ich nehme an, du hast die Auskunft selbst gegeben und nicht über einen Anwalt. Leg dir auf jeden Fall auch das Geld für Stufe 1 oder 2 Düsseldorfer Tabelle zurück. Die werden das noch kassieren.
Zitat:Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht
Bin gespannt drauf! Könnte sein, dass es für dich gar nicht so schlecht weitergeht. Wenn die Dame sich entschliesst, später mal wieder voll zu arbeiten, dann liegt ihr Einkommen im Grenzbereich, ab dem sie einen Teil oder alles des Barnterhalts selbst zu tragen hat, das beginnt beim 2,5fachen deines Einkommens. Manchmal ist es gar nicht so schlecht, als Vater wenig zu verdienen. Wenn du den Eindruck hast, dass sie wieder voll in den Job zurückgeht, sei eine Zeitlang etwas vorsichtig mit einkommenserhöhender Karriere (Karriere schon, aber nicht höheres Einkommen), das könnte in diesem Fall nach hinten losgehen.