19-01-2020, 10:12
Es gibt keine feste Zahl, ab der die Barunterhaltspflicht wechselt. Bei deutlichen Ungleichgewichten fängt es mit Herabstufung des Pflichtigen an um dann bei sehr deutlichen Ungleichgewichtigen ganz verlagert zu werden. So ab Faktor 2,5 und guten absoluten Beträgen kommt man in die Zone des Zwielichts.