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Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren?
#1
Lightbulb 
Hallo Leute,

wenn eine Richterin einen Stiefel zusammenurteilt am dt. Amtsgericht... Welche Möglichkeiten hat man das zu korrigieren?

Ich las' von den Möglichkeiten zur Berufung, Revision, Wiederaufnahme und Antrag beim Verwaltungsgericht auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts.

Soweit ich das verstehe, können die Gerichte alles ablehnen, was man dort beantragt, sowohl in der Verhandlung als auch außerhalb.

Außerdem hängt es vermutlich von der Frage ab, ob formal-juristisch korrekt geurteilt wurde oder der Einwand sich nur darauf beschränkt, dass eine "Partei" mit dem Prozessausgang unzufrieden ist (z.B. weil vorgebrachte Beweise ignoriert / abgelehnt wurden).

Welche Erfahrungen habt Ihr? Welche bösartigen Heimtücken des lieben Rechtsstaats verstecken sich hier wieder? Was gib es für Betroffene zu beachten?

Wie wappnet man sich am besten dagegen, dass Urteile rechtskräftig werden, obwohl fehlerhaft? Danke. Wink
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Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren? - von Maestro - 19-01-2020, 11:36

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