19-01-2020, 13:24
Welche "Strafe" kanns denn geben wenn ich z.B. in 2 Wochen wenn Sie in den Urlaub fährt eine kalte Entmietung durchführen würde? Weil nach Gewohnheitsrecht (gingen ja jeden Monat Zahlungen namens Miete bei mir ein) hat sie ja einen Mietvertrag nach BGB und könnte sich ja Theoretisch auch wieder einlass geben lassen über Polzei etc. dann muss ich ja Ihre Sachen irgendwo einlager etc....... Was kann einem denn da schlimmstens passieren, ich nehme an Schadensersatz den sie benennen müsste nebst Zivil einklagen oder?