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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#6
(19-01-2020, 19:04)BlauerWolf schrieb: müsste sie doch Angst haben, dass sie mehr als 2,5 mal so viel wie ich verdient und dann alleine aufkommen müsste?

Vielleicht weiss sie das gar nicht oder sie weiss es und es ist ihr egal. Oder sie schätzt die Chance gering ein, dass du damit erfolgreich bist.

Das Sorgerecht berechtigt dich nicht, eine Entscheidung zur Krankenversicherung rückgängig zu machen. Es berechtigt dich, darüber mit der Mutter zu sprechen um eine Einigung zu erreichen und bei Nichteinigkeit vor Gericht zu gehen. Die Chancen sind aber trotzdem gering, das Kind vor Gericht aus der Privatversicherung herauszuklagen. Ohne Sorgerecht bist du nicht antragsberechtigt, eine Entscheidung nach §1628 BGB zu verlangen.

Beim Nachweis ihres Einkommens musst du begründen, dass sie viel mehr wie du verdient. Einen exakten Betrag musst du nicht vorlegen können. Manchmal ist das einfach, wenn sie zum Beispiel in einem Job arbeitet in dem die Löhne bekannt sind - das sind beispielsweise alle Staatsangestellten und Beamten. Geht es vor Gericht, wird der Richter dann gegebenfalls genauer nachfragen.

Der Mehrbedarf wegen Krankenversicherung hilft dir dabei sogar enorm. Um die Haftungsquote zu bestimmen, muss sie auch Auskunft geben über ihr Einkommen. Dann bekommst du die nötigen Unterlagen frei Haus gerichtsfest geliefert. Wahrscheinlich ahnt sie diese Falle noch gar nicht und hält sich für schlau, die Versicherung als Mehrbedarf zu deklarieren. Nutzen tuts dir aber erst dann etwas, wenn sie wieder voll verdient.

Grob gesagt, Betreuungskosten sind auch Mehrbedarf. Das könnte dich eine Zeitlang ziemlich reinreissen, während sie noch nicht voll arbeitet aber das Kind schon fremdbetreut wird. Du hast auch bei dieser Entscheidung als Trennungsvater genau Null Mitspracherecht. Ihr Wille entscheidet. Das wurde die letzten 10 Jahre immer extremer zu Lasten der pflichtigen Väter ausgeweitet. Früher waren Betreuungskosten überhaupt kein Mehrbedarf, dann manchmal, jetzt alles. Der liebe BGH hat das vollbracht.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von p__ - 19-01-2020, 19:21

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