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Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren?
#5
Zwei Dinge sind wichtig:
a) Immer Beweis anbieten, für jeden von dir behaupteten Sachverhalt
b) Jeder Falschbehauptung der Gegenseite konsequent widersprechen

Punkt a) hast du bereits selbst erkannt. Werden Beweisanträge nicht vom Gericht angenommen, verstößt dies gegen dein Grundrecht auf rechtliches Gehör. Eine Verletzung dieses wird immer von der nächsten Instanz mit einer Zulässigkeit deiner Beschwerde zu bejahen sein. Die nächste Instanz wird dir dann dieses Gehör noch verschaffen und dann das Urteil nochmals zu prüfen haben.

Achtest du jedoch nicht auf b) und die Gegenseite stellt eine bloße Behauptung auf, welche dich aus juristischer Sicht platt machen kann, bzw. deinen vorgetragenen Sachverhalt entkräftet, darf der Richter diese Falschbehauptungen der Gegenseite als wahr ansehen, sofern du eben vergisst, dies in den Schriftsätzen zu bestreiten (oder dein Anwalt). Und schon kann der Hammer zu deinem Nachteil fallen und etwaige Beschwerden laufen ins leere.

Juristen denken anders als wir. Sie suchen nach Fakten, um ein Ergebnis zu erzielen. Denen interessiert es aber herzlich wenig, ob die Fakten sich mit der Wahrheit decken. Vielmehr ist das Ziel, das Verfahren schnellstens zu beenden, sobald ausreichender Vortrag als entscheidungsreif anzusehen ist. Dem kannst du nur mit bestreiten, bestreiten, bestreiten und nochmals bestreiten entgegenwirken, zusätzlich zu den Beweisangeboten natürlich.

„Gute“ Anwälte zeichnen sich daher immer dadurch aus, das sie soviel Lügen wie möglich auftürmen, wie nur möglich, in der Hoffnung, die gegnerische Partei wird müde, regelmäßig zu bestreiten. Jede „durchgerutschte“ Lüge wird somit für Juristen - hier dem Richter - zur unumstößlichen Wahrheit. Egal, ob real oder nicht. Hauptsache, weg mit der Akte. Der nächste bitte...
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RE: Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren? - von IPAD3000 - 20-01-2020, 00:36

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